Hin und wieder fordere ich ja die Verachtung meiner Mitbewohner heraus, indem ich vorsätzlich und reinsten Gewissens ein eigenes Abendbrot jenseits der vorzüglichen WG-Kost (übrigens IMMER sehr lecker, da schmeckt hin und wieder sogar Fisch ganz okay! Jaha!) zu mir nehme. Okay, das alleine ist noch nicht so der Verachtungsgrund (obwohl es sicherlich ganz schön "frowned upon" ist ;) ) - aber bei diesen seltenen Exkursionen ins Anti-Gourmet-Land bewege ich mich weit unterhalb des kulinarischen Toleranzbereiches meiner Lieblingsköche: Im Reiche des Fast Foods.
Während subway ja noch regelrecht gelobt wird, bin ich bei Burger King und McDonalds dicke im roten Areal. Ja, mir schmeckt das Zeuch! Einen leckeren Burger aller zwei/drei Wochen gönn ich mir echt gerne. Jut, eher zwei oder drei leckere Burger. Womit wir auch schon bei dem sind, worauf ich hinauswill: Gutscheine. Obwohl die gesamte Palette Burger Kings meinen Lieblingsburger, den McChicken (der leider seit einiger Zeit nicht mehr lang, sondern rund ist und sich nicht mehr so komfortabel essen lässt) nicht erreicht, haben sie neben einem durchaus leckeren Speise- (Big King und Whopper schmecken mir echt besser als der Big Mac und der Royal TS) auch ein dauerhaftes Gutschein-Angebot im Netz.
Da kammer sich aus regelmässig wechselnden Angeboten einen Gutschein-"Fahrplan" zusammenstellen und ausdrucken. Leider recht oft irgendwelche Menüs, wo ich doch Pommes und Cola gar nicht haben will. Egal, so zwei Big King XXL mit Fritten für ein drittel weniger kammer schomma mitnehmen und das macht auch ordentlich satt. Aber heute hab ich mir die Dinger mal genauer durchgelesen und folgenden abschließenden Satz entdeckt: "Eine Vervielfältigung des Gutscheins ist nicht gestattet."
Hä? Gehen wir nochmal durch. Ich logge mich ein, klicke ein paar Bildchen an und kriege letztendlich eine pdf-Datei, die ich mir auf meinem Rechner abspeichern kann. Die druck ich dann aus. Danach ist die nicht weg. Kann die also nochmal ausdrucken. Und nochmal. Kann es sein, daß die Nutzung der rein digitalen Gutscheine ohne "manuelle" Vervielfältigung gar keinen Sinn macht? Demnächst latsch ich mit nem Notebook hin und zeig denen den Gutschein aufm Display... ;)
Während subway ja noch regelrecht gelobt wird, bin ich bei Burger King und McDonalds dicke im roten Areal. Ja, mir schmeckt das Zeuch! Einen leckeren Burger aller zwei/drei Wochen gönn ich mir echt gerne. Jut, eher zwei oder drei leckere Burger. Womit wir auch schon bei dem sind, worauf ich hinauswill: Gutscheine. Obwohl die gesamte Palette Burger Kings meinen Lieblingsburger, den McChicken (der leider seit einiger Zeit nicht mehr lang, sondern rund ist und sich nicht mehr so komfortabel essen lässt) nicht erreicht, haben sie neben einem durchaus leckeren Speise- (Big King und Whopper schmecken mir echt besser als der Big Mac und der Royal TS) auch ein dauerhaftes Gutschein-Angebot im Netz.
Da kammer sich aus regelmässig wechselnden Angeboten einen Gutschein-"Fahrplan" zusammenstellen und ausdrucken. Leider recht oft irgendwelche Menüs, wo ich doch Pommes und Cola gar nicht haben will. Egal, so zwei Big King XXL mit Fritten für ein drittel weniger kammer schomma mitnehmen und das macht auch ordentlich satt. Aber heute hab ich mir die Dinger mal genauer durchgelesen und folgenden abschließenden Satz entdeckt: "Eine Vervielfältigung des Gutscheins ist nicht gestattet."
Hä? Gehen wir nochmal durch. Ich logge mich ein, klicke ein paar Bildchen an und kriege letztendlich eine pdf-Datei, die ich mir auf meinem Rechner abspeichern kann. Die druck ich dann aus. Danach ist die nicht weg. Kann die also nochmal ausdrucken. Und nochmal. Kann es sein, daß die Nutzung der rein digitalen Gutscheine ohne "manuelle" Vervielfältigung gar keinen Sinn macht? Demnächst latsch ich mit nem Notebook hin und zeig denen den Gutschein aufm Display... ;)